Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Gerne können Sie sich per E-Mail oder über unser Kontaktformular bei uns melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Barrierefreiheitserklärung des Robert Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell auf www.coronawarn.app erreichbare Website des Robert Koch-Instituts.
Das Robert Koch-Institut arbeitet daran, seine Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen eines internen Tests wurde festgestellt, dass die unter www.coronawarn.app aktuell erreichbare Website nicht vollständig barrierefrei gestaltet ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht mit dem BGG und der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte auf der Webseite www.coronawarn.app
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.02.2022 erstellt und am 31.01.2023 aktualisiert.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Version 2.17 der Corona-Warn-App (Android) des Robert Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für mobile Anwendungen ergeben sich aus der BITV 2.0 in ihrer jeweils gültigen Fassung, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Corona-Warn-App (Android) beruht auf einer am 18.01.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte der Corona-Warn-App (Android) sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.02.2022 erstellt und am 31.01.2023 aktualisiert.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Version 2.17 der Corona-Warn-App (iOS) des Robert Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für mobile Anwendungen ergeben sich aus der BITV 2.0 in ihrer jeweils gültigen Fassung, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Corona-Warn-App (iOS) beruht auf einer am 18.01.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte der Corona-Warn-App (iOS) sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.02.2022 erstellt und am 31.01.2023 aktualisiert.